Notwendige Bewegungsfahrt?

Kaum wurde der gestrige Beitrag in den Äther geschickt tut auch die Rechtsabteilung schon recht aufgeregt. Eine Bewegugsfahrt hört sich ein bisschen nach einer Spazierfahrt an. Und wer den Gesetzestext auf bzw. unter dem Kopfkissen hat, der kennt §30 der STVO. Nach dieser ist unnützes Hin- und Herfahren eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. Zudem wird die ADAC-Mitgliedskarte auf Ort und Stelle entzwei geschnitten. Was, wenn der Bewegugsfahrer in eine Polizeifalle tappt, die versucht unnütze Hin- und Herfahrer zu erwischen. Giltet die Ausrede mit der leeren Batterie, die ja nicht leer ist, wenn man gerade unterwegs ist. GLücklicherweise geht es morgen mit dem Ende des Weihnachtsurlaubes wieder regelmäßig auf die Piste und es stellt sich die Batteriefrage hoffentlich nicht mehr so oft.

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