Betrachtungen zur Erdmöbelnachfrage

Jetzt Herzog. Man will ja nichts gesagt haben. Aber wenn man nochmals auf den Beitrag von vorgestern starrt… da muss man ja eigentlich nichts mehr sagen.
Jetzt denkt man schnell ketzerisch: zumindest der Steuerzahler wird jetzt entlastet, fällt der doch unerhebliche Ehrensold des Bundespräsidenten weg. Bevor dieser niedere Gedanken aber zu Ende Gedacht ist, hält man innen und erinnert sich an den Straftatbestand der Beleidigung des Bundespräsidenten. Es ist nämlich nicht nur verboten ausländische Ziegen…pardon Staatsoberhäupter mit Schmähgedichten zu behelligen, auch die hiesige nummero Uno ist gesetzlich gefeit.
Also lässt man es…obwohl: gilt die Beleidigung auch für Bundespräsidenten a.D., also für ehemalige Bundespräsidenten, die zwar nicht mehr so viel tun wie aktive Bundespräsidenten, aber dennoch gleich gut bezalt werden? Man schaut also im Gesetz nach: Aha, §90 Strafgesetzbuch. Glück gehabt, der Brundespräsidentenamts-Schänder wird nur auf Antrag des Bundespräsidenten strafrechtlich verfolgt. Und da ist man aktuell im Falle Herzogs auf der sicheren Seite.
By the way: was ist eigentlich komischer: Das ausgerechnet gestern in der ARD eine Doku über den amtierenden Bundespräsidenten Gauck lief oder dass der Paragrapf vor dem Paragraf „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ den Titel „Terrorfinanzierung“ trägt (vgl. auch obige Auslassungen zum Thema Ehrensold)

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