FensationelleFreitagsFrage

In den meisten Gemeinden gibt es ein festgelegt Räumpflicht, die die Anwohner bei Schneefall anhält, den Niederschlag sachgerecht zu entsorgen. Leider wird das nicht einheitlich angewandt. Da gibt es vorbildliche Haushalte. Schon bei der Andeutung von Schnee rücken sie mit Mitteln an, deren Zusammensetzung man lieber nicht kennen möchte, die verhindern, dass sich auch nur ein Eiskristall am Bordstein festsetzt. Und dann gibt es Zeitgenossen, welche die sinnvolle staatliche Anweisung ignorieren. Vor ihrem Anwesen türmt sich bald der Schnee. Erste Alpinisten trainieren darauf für ihre nächste Himalaya-Expediton, während mit Rollator und Kinderwagen kein durchkommen mehr ist. Nun zur Frage: ist es in den Gemeindeordnungen auch gestatte, die säumigen Schippern mit einem denkfördernden Hieb mit der Schneeschippe auf den Hinterkopf an ihre Räumpflichten zu erinnern?

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