Murmeltiertag

In einem Akt der Volksnähe hat die Bundesregierung beschlossen den Strafttatbestand der Murmeltiertagverachtung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Wer also heute nicht den FIlm „Und täglich grüßt das Murmeltier“ anschaut, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

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