Königskinder

Derzeit läuft es ja für die Könige nicht so toll. König Otto hat mit seinem Debüt bei Hertha Berlin (vgl. König  Friedrich II) ebenso wenig Glück gehabt wie die Königsblauen. Die haben von den Bayern am Wochenende ordentlich den Frack voll bekommen. Besser hat es da Bürgerkönig Gauck. Der wird auf einer Woge des Wohlwollens und der Sympathie zur Wahl getragen. Das kann auch eine aus dem linken Hut gezauberte Beate Klarsfeld nicht ändern. Gauck kann jetzt noch die präpräsidialer und sich Verhalten wie ein Bürgerlicher, kann also noch Urlaub machen bei wem er will oder notfalls noch einmal in den Puff gehen. Ab dem 18. März wird das etwas schwieriger. Nutzen muss es auch der neidische Bürger, der auch am 19. März noch neidischer Bürger ist: er muss sich mit Kränkungen in Richtung Gauck beeilen, denn es gibt im Strafgesetzbuch eigens einen Paragrapfen, der die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter (Haft-)Strafe stellt. Ehemalige Pfarrer und/oder Bürgerrechtler haben keinen eigenen Verunglimpfungsparagrafen.

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