Wahlsonderglosse – Teil 16: Wahlnachlese – Teil 2: Sachsen-Anhalt

Beim ganzen Bohei um die sachsen-anhaltinische Landtagswahl ist ein bislang unbekanntes Detail an die Öffentlichkeit gespült worden. Was erlaube Sachsen-Anhalt? Haben die tatsächlich einen Landtag mit 87 Sitzen. Bei, wir erinnern uns, einem Land dessen Einwohnerzahl einem mittelmäßigen Stadtstaat entspricht. Baden-Württemberg, welches fünfmal so groß ist, hat mit 143 Sitzen nicht einmal doppelt so viel. Damit Gerechtigkeit walte müsste Ba-Wü entweder 715 Abgeordnete haben oder Sa-An lediglich 29. Die kostengünstigere Lösung wäre natürlich eine Reduzierung der Parlamentarier in Magdeburg. Aber fast 60 Sitze auf einmal abzuziehen wäre schon großer Tobak. Man könnte sich ja darauf einigen, zunächst die 24 Sitze der AfD zu streichen.

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